
Der DNA-Spurentest
Durch moderne Techniken ist es uns möglich, bereits geringste DNA-Spuren nachzuweisen und den "Spender" der DNA eindeutig zu identifizieren. DNA findet sich an vielen Gegenständen des Alltags, so z.B. in Textilien (Unterwäsche), an Zigarettenkippen, Zahnbürsten, Trinkgläsern, Eisstielen, Flaschen etc.
Befindet sich an einem Gegenstand genügend DNA, können wir das DNA- Profil des Spurenlegers erstellen. Aus dem Profil ist ersichtlich, ob es sich um DNA eines Mannes oder einer Frau handelt, oder um ein Gemisch.
Der Spurenleger kann anhand einer Referenzprobe eindeutig identifizieren ("Genetischer Fingerabdruck"). Stimmen die DNA-Profile beider Proben überein, so stammen beide Proben hoher Sicherheit von derselben Person. Nur eineiige Zwillinge haben identische DNA-Profile.
Folgendes Beispiel beschreibt eine typische Anwendung eines solchen Tests: Im Slip Ihrer Partnerin finden Sie verdächtige Flecken. Sie schicken uns den Slip zur Untersuchung. Unsere Analysen zeigen eindeutig, ob die Flecken von einer Frau oder einem Mann stammen (oder ein Gemisch vorliegt). Außerdem könnte mithilfe einer Vergleichsprobe von Ihnen selbst festgestellt werden, ob das gefundene DNA-Profil mit Ihnen übereinstimmt.
Bei einem derartigen Test muss jedoch peinlich genau darauf geachtet werden, dass nicht gegen bestehende Datenschutzgesetze oder das Gendiagnostik-Gesetz verstoßen wird. In Deutschland dürfen - im Gegensatz zu Österreich - keine genetischen Daten einer Person erhoben werden, deren Einwilligung nicht vorliegt. Bei Verstößen sind in Deutschland empfindliche Geldstrafen vorgesehen.
Verboten wäre es beispielsweise das DNA-Profil der Partnerin ohne deren Wissen erstellen zu lassen. Ebenfalls verboten wäre es, heimlich eine Referenzprobe eines "Verdächtigen" als Vergleich einzureichen.
Somit darf ein genetischer Spurentest nur durchgeführt werden, wenn keinerlei genetische Daten von Personen gewonnen werden, deren schriftliches Einverständnis nicht nachgewiesen werden kann. Die Untersuchung eines Gegenstandes (z.B. des Slips) an sich ist nicht strafbar. Erst die Verknüpfung der genetischen Daten mit den persönlichen Daten eines Dritten wäre strafbar.
Wenn Sie uns also einen Spurentest in Auftrag geben, dürfen Sie nur Vergleichsproben von sich selbst einreichen, keinesfalls von Dritten, die nicht einverstanden sind.
Was kann untersucht werden?
Als Proben eignen sich Textilien (z.B. Unterwäsche), Zigarettenkippen, Haare mit Wurzeln, Briefmarken, Gläser, Flaschen, Löffel, Gabeln, Körperflüssigkeiten etc. Als Vergleichsprobe dient in der Regel ein Wattestäbchen mit Mundschleimhaut. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, denn die heimliche Erhebung von genetischen Daten ist strafbar.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Sie schicken die beschrifteten Proben, zusammen mit einem ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular, an unser Labor. Gleichzeitig überweisen Sie die fällige Analysegebühr. Nach etwa zwei Wochen erhalten Sie ein ausführliches Gutachten.
Was kostet das?
Die Untersuchung einer forensischen Probe (Slip, Zahnbürste etc) kostet EUR 178,-. Zusammen mit einer Mundschleimhaut-Vergleichsprobe kostet die Untersuchung EUR 230,-. Weitere Preise auf Anfrage.
Anleitung zur Entnahme von Mundschleimhaut-Proben
Auftragsformular Spurenanalyse
Der enzymatische Sperma-Nachweis
Neben den genetischen Nachweis-Verfahren bieten wir Ihnen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, Sperma-Spuren nachzuweisen. Im Ejakulat findet man unter anderem eine hohe Konzentration des Enzyms Saure Phosphatase aus der Prostata. Der spezifische Nachweis diesen Enzyms zeigt Ihnen, ob es sich bei den gefundenen Spuren um Ejakulat oder um ein anderes Sekret handelt. Dieser Test kann entweder einzeln als Nachweis für Sperma oder aber als Vortest für den genetischen Spurentest gemacht werden.
Was kostet das?
Der enzymatische Test kostet EUR 79,-, wobei bis zu drei Proben eingereicht werden dürfen. Der Test gibt keinerlei Auskunft von wem die Probe stammt, auch ein Vergleich mit weiteren Proben kann mit diesem Test nicht durchgeführt werde.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Auch für diesen Test drucken Sie bitte das Auftragsformular und schicken uns dieses zusammen mit Ihrer Probe. Es handelt sich hierbei um keinen genetischen Test, Sie unterliegen also nicht den Strafandrohungen des Gendiagnostik-Gesetzes.
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne, unverbindlich und diskret.
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