Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

Bisheriges Abstammungsrecht verstößt teilweise gegen das Grundgesetz

Eine Mutter bekommt ihr sechstes Kind vom vierten Mann. Kurz nach der Geburt trennst sie sich vom leiblichen Vater und gibt ihm keine Chance, sich als gesetzlicher Vater eintragen zu lassen. Statt dessen wird ihr neuer Partner als Vater eingetragen. Somit wurde dem leiblichen Vater die Chance genommen, sich um sein Kind zu kümmern.

Nach Ansicht des obersten Gerichts verstößt dies gegen das Grundrecht auf Elternschaft. In Zukunft können deshalb auch mehr als zwei Elternteile als gesetzliche Eltern eingetragen werden. Im obigen Fall wäre das also die Mutter, der leibliche Vater und der "neue" soziale Vater.

Das Bundesverfassungsgericht hat im wesentlichen folgendes festgestellt:

  1. der Erzeuger eines Kindes darf auch Vater sein
  2. die Mutter darf nicht mehr allein bestimmen, wieviel Nähe zwischen Erzeuger und Kind sein darf
  3. Das Grundrecht auf Elternschaft dürfen mehr als zwei Personen ausüben


Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2025 Zeit, vor allem den §1600 BGB sowie die weitere Gesetzeslage anzupassen. Dies ist ganz im Sinne des Justizministers Buschmann (FDP), der sowieso eine Reform des Abstammungsrechts plant.


Hier der ganze Artikel: https://www.nzz.ch/international/bundesverfassungsgericht-rechte-leiblicher-vaeter-ld.1825507?mktcid=nled&mktcval=102&kid=nl102_2024-4-9&ga=1

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